Stundensatzrechner
Kostendeckenden Stundenverrechnungssatz aus Fixkosten und produktiven Stunden berechnen.
✔️ Effizienter Bereich (≤25%)
✔️ 1-Mann-Bereich (5–10%)
Schritt-für-Schritt: Stundenverrechnungssatz kalkulieren
Der Rechner baut auf vier Blöcken auf – Arbeitszeit, Lohn, Kosten und Aufschlag:
- 1
Arbeitszeit erfassen
Tragen Sie Ihre Wochenarbeitszeit sowie Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitstage pro Jahr ein – daraus ergeben sich Ihre tatsächlichen Anwesenheitsstunden.
- 2
Lohn eintragen
Wählen Sie Jahresgehalt oder Stundenlohn und tragen Sie den Bruttowert ein.
- 3
Lohnnebenkosten und Gemeinkosten ergänzen
Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteile, Sozialversicherung) als Prozentsatz, Gemeinkosten (Miete, Fahrzeuge, Verwaltung) als Jahressumme.
- 4
Produktivität, Wagnis und Gewinn festlegen
Der Anteil unproduktiver Zeit sowie der Aufschlag für Wagnis und Gewinn bestimmen den finalen Verrechnungssatz.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist das nicht einfach: alle Jahreskosten geteilt durch die Arbeitsstunden?
Genau das ist das Prinzip – betriebswirtschaftlich eine Divisionskalkulation. Entscheidend ist, durch welche Stunden geteilt wird: nicht durch die bezahlten, sondern nur durch die produktiven Stunden, die sich tatsächlich einem Kunden berechnen lassen. Deshalb zieht der Rechner Urlaub, Feiertage, Krankheit und unproduktive Zeit vorher ab. Das Material gehört nicht in die Jahreskosten, es wird je Auftrag mit eigenem Aufschlag berechnet. Als Inhaber eines Einzelunternehmens tragen Sie beim Lohn einen angemessenen Unternehmerlohn ein – sonst fehlt das eigene Gehalt im Stundensatz.
Was zählt zu den Lohnnebenkosten?
Dazu zählen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Rückstellungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In Deutschland liegen die Lohnnebenkosten je nach Betriebsgröße meist zwischen 20 % und 40 % des Bruttolohns.
Kalkulationsprogramme nennen 80–100 % Lohnnebenkosten – was stimmt?
Beides – es wird nur unterschiedlich gerechnet. In diesem Rechner enthalten die Lohnnebenkosten nur Arbeitgeberanteile und Beiträge; Urlaub, Feiertage und Krankheit werden über die Tage oben von den Arbeitsstunden abgezogen. Viele Kalkulationsprogramme rechnen die bezahlten Ausfalltage dagegen in den Prozentsatz ein und kommen so auf 80–100 %. Tragen Sie hier deshalb nicht den Wert aus Ihrem Programm ein, sonst werden Urlaub und Krankheit doppelt gerechnet.
Was zählt zu den Gemeinkosten?
Alle Kosten, die nicht direkt einem einzelnen Auftrag zugeordnet werden können: Miete, Fahrzeuge, Versicherungen, Verwaltung, Werkzeug- und Maschinenabschreibung, Marketing und ähnliche Fixkosten.
Warum ist die produktive Zeit geringer als die Anwesenheitszeit?
Rüstzeiten, Wegezeiten, Büroarbeit, Aufräumen und Wartezeiten lassen sich nicht direkt an Kunden weiterberechnen. Im Handwerk sind 20–40 % unproduktive Zeit üblich – dieser Anteil verteilt die Fixkosten auf weniger tatsächlich verrechenbare Stunden.
Wie hoch sollte mein Aufschlag für Wagnis und Gewinn sein?
Das hängt stark von Betriebsgröße und Risiko ab: Für Einzelunternehmer sind 5–10 % üblich, kleinere Betriebe kalkulieren meist 10–15 %, Spezialgewerke oder Ladenbau auch 18–25 %. Der Rechner zeigt direkt am Regler eine Einordnung an.
Warum wird am Ende noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen?
Der berechnete Netto-Verrechnungssatz deckt Ihre Kosten und Ihren Gewinn. Gegenüber Kunden wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (aktuell 19 %) ausgewiesen – das ist der Bruttopreis, den der Kunde am Ende zahlt.
Weiterführend
Der Stundenverrechnungssatz ist eine von drei gängigen Kalkulationsmethoden. Wie er sich von der Zuschlagskalkulation und einem pauschalen Aufschlag unterscheidet, zeigt der Artikel Auftragskalkulation – mit allen drei Methoden am selben Auftrag durchgerechnet. Wie ein Kalkulationsprogramm mit Lohngruppen, Gemeinkosten und Maschinenzuschlägen rechnet, zeigt die Musterkalkulation.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine statische Berechnung.